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Warum ich auf einmal die Insolvenz-Ordnung lesen musste

  • Autorenbild: Matthias Berens
    Matthias Berens
  • 22. Aug. 2025
  • 2 Min. Lesezeit

In meinem Portfolio befindet sich ein Hochhaus mit 34 Einheiten, an dem ich mich im Rahmen eines Share Deals beteiligte. Leider musste mir der Verkäufer der Anteile, der ja noch immer als Minderheitsbeteiligter mein Geschäftspartner ist, kurze Zeit nach meinem Investment offenbaren, dass er in finanziellen Schwierigkeiten steckt.

Solche Situationen sollte man nicht unterschätzen, da sie sehr kostspielig werden können. Es ist wichtig, sofort eine geeignete Abwehrstrategie zu entwickeln.

In meinem konkreten Fall war es zunächst so, dass mein Co-Gesellschafter, also jene GmbH, die die übrigen Anteile an der gemeinsamen Gesellschaft hielt, Insolvenz anmelden musste. Da die Beteiligung ein verwertbarer Vermögensgegenstand der GmbH ist, sitzt man somit recht schnell mit den Insolvenzverwaltern am Verhandlungstisch.

Glücklicherweise besaß ich bereits mehr als 50% der Anteile. Für einen externen Investor ist es wenig attraktiv, eine Minderheitsbeteiligung mit einem Fremden einzugehen. Daher konnte der Insolvenzverwalter eigentlich nur mit mir sinnvoll verhandeln.

Key-Takeaway 1: Bei Share Deals immer die absolute Mehrheit erwerben!

Key-Takeaway 2: Prüfe die finanziellen Verhältnisse deiner Geschäftspartner und Co-Investoren immer sehr genau. Vorsicht ist besser als Nachsicht.

Ich erwarb für relativ kleines Geld weitere Anteile, sodass ich nun in Summe 89,9 % halte, was aus grunderwerbssteuerlicher Sicht relevant ist. Mein Co-Gesellschafter konnte sogar seine 10,1 % aus der Insolvenzmasse freikaufen und wieder darüber verfügen. Ein Verkauf dieser 10,1 % an mich oder jemand anderen hätte Grunderwerbssteuer ausgelöst, was uns zu teuer gekommen wäre.

Leider war der Drops damit noch nicht gelutscht. Mein Geschäftspartner drohte dennoch, in die Privatinsolvenz zu rutschen. Dies hätte definitiv die Verwertung seiner übrigen 10,1 % zur Folge gehabt und damit die Steuer ausgelöst. Die Abwehrschlacht wird nun komplizierter, da es in diesem Fall nur eine Möglichkeit gibt: Man muss die Privatinsolvenz abwenden!

Hier ist ein sehr vertrauensvoller und offener Umgang mit dem Geschäftspartner gefordert. Alle Zahlen und Vermögenswerte müssen auf den Tisch, damit man sich gemeinsam eine Lösung überlegen kann. Wir fanden zum Glück ein werthaltiges kleines Immobilienportfolio im Bestand meines gebeutelten Geschäftspartners. In dieses bin ich dann zu einem Kurs eingestiegen, der vermutlich etwas höher lag, als was ich normalerweise zu zahlen bereit gewesen wäre. Allerdings musste die Summe ausreichen, um die drohende Insolvenz abzuwenden.

Am Ende ist alles gut ausgegangen. Vielleicht verrate ich euch in einem zukünftigen Blog, mit welchen Strategien und rechtlichen Schritten ich mich vor weiteren Eskapaden oder Fehltritten meines Geschäftspartners abgesichert habe.


 
 

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